Corporate Digital
Responsibility
ist Technik im Einklang
mit Ethik und Recht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 10/2025

Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

  • 1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Auftraggebenden und Nicole Schaufler.digital gelten ausschließlich diese Allgemeinen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
  • 1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
  • 1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggebenden sind ungültig, es sei denn, diese werden von Nicole Schaufler.digital ausdrücklich schriftlich anerkannt.
  • 1.4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

  • 2.1. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
  • 2.2. Nicole Schaufler.digital ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch Nicole Schaufler.digital selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und den Auftraggebenden.
  • 2.3. Auftraggebende verpflichten sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich Nicole Schaufler.digital zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Auftraggebende werden diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch Nicole Schaufler.digital anbietet.

3. Aufklärungspflicht der Auftraggebenden / Vollständigkeitserklärung

  • 3.1. Auftraggebende sorgen dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
  • 3.2. Auftraggebende werden Nicole Schaufler.digital auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
  • 3.3. Auftraggebende sorgen dafür, dass Nicole Schaufler.digital auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Nicole Schaufler.digital bekannt werden.
  • 3.3. Auftraggebende sorgen dafür, dass ihre Mitarbeitenden und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von Nicole Schaufler.digital von dieser informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

  • 4.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
  • 4.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeitenden von Nicole Schaufler.digital zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote der Auftraggebenden auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

  • 5.1. Nicole Schaufler.digital verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeitenden und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter den Auftraggebenden Bericht zu erstatten.
  • 5.2. Den Schlussbericht erhalten Auftraggebende in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
  • 5.3. Nicole Schaufler.digital ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

  • 6.1. Die Urheberrechte an den von Nicole Schaufler.digital und ihren Mitarbeitenden und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Nicole Schaufler.digital. Sie dürfen von Auftraggebenden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Auftraggebende sind insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von Nicole Schaufler.digital zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von Nicole Schaufler.digital – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
  • 6.2. Der Verstoß der Auftraggebenden gegen diese Bestimmungen berechtigt Nicole Schaufler.digital zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

  • 7.1. Nicole Schaufler.digital ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird die Auftraggebenden hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
  • 7.2. Dieser Anspruch der Auftraggebenden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

8. Haftung / Schadenersatz

  • 8.1. Nicole Schaufler.digital haftet den Auftraggebenden für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Nicole Schaufler.digital beigezogene Dritte zurückgehen.
  • 8.2. Schadenersatzansprüche der Auftraggebenden können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
  • 8.3. Auftraggebende haben jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Nicole Schaufler.digital zurückzuführen ist.
  • 8.4. Sofern Nicole Schaufler.digital das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Nicole Schaufler.digital diese Ansprüche an die Auftraggebenden ab. Die Auftraggebenden werden sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

  • 9.1. Nicole Schaufler.digital verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit der Auftraggebenden erhält.
  • 9.2. Weiters verpflichtet sich Nicole Schaufler.digital, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten der Kundschaft der Auftraggebenden, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
  • 9.3. Nicole Schaufler.digital ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretenden denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
  • 9.4. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
  • 9.5. Nicole Schaufler.digital ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Auftraggebende leisten Nicole Schaufler.digital Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

10. Honorar

  • 10.1. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält Nicole Schaufler.digital ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen den Auftraggebenden und Nicole Schaufler.digital. Nicole Schaufler.digital ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch Nicole Schaufler.digital fällig.
  • 10.2. Nicole Schaufler.digital ist ein Kleinunternehmen gem. § 6 Abs. 1 Z 27 UstG. Rechnungen werden daher ohne Ausweisung der Umsatzsteuer und mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausgestellt.
  • 10.3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung von Nicole Schaufler.digital von den Auftraggebenden zusätzlich zu ersetzen.
  • 10.4. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten der Auftraggebenden liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Nicole Schaufler.digital, so behält Nicole Schaufler.digital den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die Nicole Schaufler.digital bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
  • 10.5. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Nicole Schaufler.digital von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11. Elektronische Rechnungslegung

  • 11.1. Nicole Schaufler.digital ist berechtigt, Auftraggebenden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Die Auftraggebenden erklären sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Nicole Schaufler.digital ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages

  • 12.1. Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.
  • 12.2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
    • * Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
    • * wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
    • * wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren von Nicole Schaufler.digital weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Nicole Schaufler.digital eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

13. Schlussbestimmungen

  • 13.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
  • 13.2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  • 13.3. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von Nicole Schaufler.digital. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort von Nicole Schaufler.digital zuständig.
  • 13.4. Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediator*innen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren*innen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
  • 13.5. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
  • 13.6. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberatung, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.